Wir arbeiten gemäss der Richtlinie
„Gute Arbeitspraxis“ des VST (Verband der Schweizer Berufstätowierer) und der
„Hygienerichtlinien zum Tätowieren“ der UETA e.V. (United European Tattoo
Artists)
Wir halten die Verordnung des EDI
über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen,
Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (817.023.41) vom 23.11.2005 (akt.
Stand 25.5.2009) ein und verwenden ausschliesslich „Bullets“ Farben die der
deutschen Tätowiermittelverordnung vom 13.11.2008 (akt. Stand 3.2.2010)
entsprechen
Wir verwenden ausschliesslich
steriles Einwegmaterial.
Pflichtkontrolle
der Farben liegt bei Fa. Tattooaftercare.ch, Oliver Husi, 4563 Gerlafingen
Alle Mitarbeiter wurden über die
Infektionsrisiken informiert, Ihnen wird eine Hepatitis B Impfung empfohlen.
Mitarbeiter werden regelmässig in allgemeiner Hygiene unterrichtet und auf dem
neuesten Stand gehalten. Zwingend ist ein 1. Hilfe Kurs.
Jedem Mitarbeiter sind die
Notfallmassnahmen (Anhang Richtlinie VST) bekannt.
Jeder Kunde füllt das dafür
vorgesehene Kundenformular aus, der jeweilige Tätowierer füllt die technische
Seite aus. (Gesundheitsfragen im Kundenformular: Gesundheitsfragen)
Alle Mitarbeiter halten sich an den Hygieneplan
Tattoo-Zirkus und setzen diesen in allen Punkten um.
Wir machen keine schwer verdeckbare
Tätowierungen an minderjährigen Personen, auch nicht mit
Einverständniserklärung der Eltern. (Hals, Unterarme, Hände, Gesicht)
Minderjährige müssen eine
Einverständniserklärung und ein amtliches Dokument der Eltern mitbringen. Je
nach Motiv ist ein persönliches Erscheinen der Eltern nötig
Wir tätowieren keine schwangeren
Frauen, auch nicht in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft
Zum Tätowierraum haben nur folgende Personen Zutritt: Kunde (evtl. eine
Begleitperson) und Tätowierer
Fotografieren (auch Handy) ist grundsätzlich für Kunden verboten, dies
gilt für Tätowierungen wie auch für Zeichnungen und Vorlagen
Ein
Getränk ist während der Tattoo-Sitzung im Preis inbegriffen, alle weiteren
werden gemäss Preisliste bezahlt – dies gilt auch für Begleitpersonen.
Bei abgemachten Terminen ist schon vor Erscheinen
des Kunden der Arbeitsplatz
parat.