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Wir arbeiten gemäss der Richtlinie „Gute Arbeitspraxis“ des VST (Verband der Schweizer Berufstätowierer) und der „Hygienerichtlinien zum Tätowieren“ der UETA e.V. (United European Tattoo Artists)

Wir halten die Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (817.023.41) vom 23.11.2005 (akt. Stand 25.5.2009) ein und verwenden ausschliesslich „Bullets“ Farben die der deutschen Tätowiermittelverordnung vom 13.11.2008 (akt. Stand 3.2.2010) entsprechen

Wir verwenden ausschliesslich steriles Einwegmaterial.     
Pflichtkontrolle der Farben liegt bei Fa. Tattooaftercare.ch, Oliver Husi,  4563 Gerlafingen

Alle Mitarbeiter wurden über die Infektionsrisiken informiert, Ihnen wird eine Hepatitis B Impfung empfohlen. Mitarbeiter werden regelmässig in allgemeiner Hygiene unterrichtet und auf dem neuesten Stand gehalten. Zwingend ist ein 1. Hilfe Kurs.

Jedem Mitarbeiter sind die Notfallmassnahmen (Anhang Richtlinie VST) bekannt.

Jeder Kunde füllt das dafür vorgesehene Kundenformular aus, der jeweilige Tätowierer füllt die technische Seite aus. (Gesundheitsfragen im Kundenformular: Gesundheitsfragen)

Alle Mitarbeiter halten sich an den Hygieneplan Tattoo-Zirkus und setzen diesen in allen Punkten um. 

Wir machen keine schwer verdeckbare Tätowierungen an minderjährigen Personen, auch nicht mit Einverständniserklärung der Eltern. (Hals, Unterarme, Hände, Gesicht)

Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung und ein amtliches Dokument der Eltern mitbringen. Je nach Motiv ist ein persönliches Erscheinen der Eltern nötig     

Wir tätowieren keine schwangeren Frauen, auch nicht in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft    

Zum Tätowierraum haben nur folgende Personen Zutritt: Kunde (evtl. eine Begleitperson) und Tätowierer

Fotografieren (auch Handy) ist grundsätzlich für Kunden verboten, dies gilt für Tätowierungen wie auch für Zeichnungen und Vorlagen 

Ein Getränk ist während der Tattoo-Sitzung im Preis inbegriffen, alle weiteren werden gemäss Preisliste bezahlt – dies gilt auch für Begleitpersonen.

Bei abgemachten Terminen ist schon vor Erscheinen des Kunden der Arbeitsplatz parat.